Die Veröffentlichungspflichten der SWU Netze GmbH
Liste
Die Entgelte für den Netzzugang Strom/Gas beruhen auf der zum 01.01.2009 per Bescheid der Regulierungsbehörde festgelegten Erlösobergrenzen. Wir weisen darauf hin, dass wir gegen den Bescheid Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt haben.
EnWG:
- §18 (1) EnWG Allgemeine Anschlusspflicht
§20 (1) Satz 1 EnWG Bedingungen für Netzzugang, Musterverträge und Entgelte
§36 (2) EnWG Grundversorgung
GasNEV:
GasNZV:
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§21 (2) 2. GasNZV Verträge für den Gastransport
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KOV:
NDAV:
MessZV:
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§2 Abs. 2 Messstellenverträge und Messverträge -
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Grund- und Ersatzversorgung - Sonstiges
Hier finden Sie die Konzessionsgebiete der SWU Netze GmbH mit den jeweiligen Grundversorgern.




